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Zona Especial Canaria (ZEC): Anreiz für Investoren auf den Kanaren

von Andrea Lechtape

Die steuerlichen Vergünstigungen für Unternehmer sind äußerst interessant.

Die Körperschaftssteuer beträgt lediglich 4%, während in Spanien normalerweise ein Steuersatz zwischen 25% und 30% gilt. Hierbei gelten Höchstbeträge, deren Bemessungsgrundlage sich, je nach Art der Geschäftsaktivität und der geschaffenen Arbeitsplätze, zwischen 1.125.000,00 € und 120.000.000 € pro Jahr bewegt.

Da die Kanarischen Inseln zum spanischen und europäischen Hoheitsgebiet gehören, gilt das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA). Das bedeutet, dass Unternehmensgewinne, die beispielsweise in Deutschland und in Spanien erzielt werden, lediglich einmal versteuert werden sollten.

Ausgeschüttete Gewinne einer Tochtergesellschaft (ZEC-Gesellschaft), an eine Muttergesellschaft in der EU, sind steuerfrei.

Auf den Kanarischen Inseln gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer (IGIC) von derzeit 5%. Generell sind ZEC-Gesellschaften bei der Lieferung von Gütern und der Erbringung von Dienstleistungen, sowie beim Import von Gütern, von der IGIC befreit.

Besonderes Augenmerk liegt auf dem geografischen Geltungsbereich der ZEC.
Unternehmen, die im Dienstleistungsbereich tätig sind, können sich an jedem beliebigen Ort im Archipel niederlassen.
Unternehmen hingegen, die in den Bereichen Produktion, Verarbeitung, Veredelung oder Warenvertrieb agieren, müssen sich in speziellen Gebieten ansiedeln, die sich meist in der Nähe von Flughäfen und Häfen befinden.
Auf Lanzarote sind dies die Industriegebiete Altavista und Los Marmoles, sowie der Bereich um den Hafen Los Marmoles.

Zur Gründung eines ZEC-Unternehmens müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Neugründung eines Unternehmens mit Firmensitz und tatsächlicher Geschäftsadresse im Geltungsbereich der ZEC.
  • Mindestens einer der Geschäftsführer muss seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln haben.
  • Innerhalb von zwei Jahren nach Genehmigung der Gesellschaft als ZEC-Unternehmen, müssen Mindestinvestitionen in Höhe von 50.000,00 € / 100.000,00 € (je nach Sitz der Gesellschaft) getätigt werden.
  • Innerhalb von sechs Monaten nach Genehmigung müssen mindestens 3, bzw. 5 Arbeitsplätze geschaffen werden. (Lanzarote = 3 Arbeitsplätze), die auch dauerhaft bestehen müssen.
  • Die Geschäftsaktivität der Gesellschaft muss in der Liste der zulässigen ZEC-Aktivitäten enthalten sein.
  • Die Gesellschaft muss eine juristische Person sein.

Eigens für die Antragstellung, die Beratung und die Überwachung der im ZEC-Register (ROEZEC) aufgenommenen Unternehmen, wurde ein Konsortium gebildet, das dem spanischen Wirtschaftsministerium untersteht.

Die Genehmigung, das Unternehmen als ZEC-Gesellschaft zu führen, wird vom Konsortium erteilt. Ebenso nimmt dieses den Eintrag in das ROEZEC vor.

Investoren die beabsichtigen, sich in die der ZEC niederzulassen, müssen zunächst einen Antrag auf vorläufige Genehmigung bei Konsortium stellen. Der Antrag wird in der Regel innerhalb von zwei Monaten genehmigt oder abgelehnt. Erst nach Erhalt der vorläufigen Genehmigung wird die Gesellschaft gegründet.

Im Zusammenarbeit mit BA Classic One und Servicios CAF, bietet Uninex services seinen Kunden die Möglichkeit, sich umfassend zum Thema ZEC beraten zu lassen.

Investoren werden von der ersten Idee, bis zur tatsächlichen Umsetzung (Antragstellung, Unternehmensgründung, steuerliche Beratung) in jedem Moment betreut.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an:
Uninex services,
Andrea Lechtape
e-mail: info@uninex.eu
Tel. +34 928 826691

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