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Top-Themen 2014

von Andrea Lechtape

Stichtag 31.12.2014: Eigentum verpflichtet zur Steuerzahlung

Wer Eigentum in Spanien erwirbt, sollte eigentlich schon beim Kauf im Detail über die daraus resultierenden Verpflichtungen informiert werden. Unser Augenmerk richtet sich in diesem Artikel ausschließlich auf die Immobilien, die von Ausländern in Spanien erworben wurden und die nicht vermietet sind.

Oftmals gehen ausländische Eigentümer, die eine Ferienimmobilie erwerben, davon aus dass alle Verpflichtungen erfüllt sind, sofern Steuern und Müllgebühren bei der Gemeinde (impuesto de bienes inmuebles IBI y basura ) entrichten werden.

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von Andrea Lechtape

Hypothekenklausel in Spanien, Mindestzinssätze ungültig

Das jüngste Urteil des obersten Gerichtshofes zum Thema MINDESTZINSSÄTZE in Hypothekenverträgen könnte sich zum Vorteil vieler Verbraucher auswirken.

In den letzten zehn bis fünfzehn Jahren haben viele Banken in Spanien in ihre Hypothekenverträge, die mit Privatpersonen geschlossen wurden, eine Klausel aufgenommen, die den Hypothekenzinssatz sowohl nach oben, als auch nach unten hin begrenzt.

Diese Klausel ist als “Boden-Klausel” bekannt und bewirkt nun, dass die betroffenen Darlehensnehmer nicht vom deutlichen Rückgang des EURIBOR profitieren können.

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von Andrea Lechtape

Achtung: Arbeitsinspektion

Wie uns von der Arbeitsinspektion mitgeteilt wurde, startet in diesen Tagen eine Kontrollkampagne der ganz besonderen Art auf den Kanarischen Inseln.

Im Visier stehen Firmen, die Angestellte auf der Basis von Teilzeitverträgen beschäftigen.

Oft entspricht die im Vertrag fixierte Anzahl der Arbeitsstunden nicht den tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Im Klartext bedeutet dies, dass Teile des Gehalts illegal gezahlt werden und somit die Sozialversicherung um Beiträge geprellt wird.

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von Andrea Lechtape

Das Ende der Pauschalversteuerung in Spanien?

Fast!!! Die neue Steuerreform, die derzeit von der Regierung für 2014 vorbereitet wird, sieht zwar (noch) nicht vor dass die Pauschalversteuerung abgeschafft wird, aber es soll weitere Einschränkungen geben.

So ist beispielsweise vorgesehen, dass nur noch diejenigen in dieser Form ihre Steuern deklarieren können, die ausschließlich an Endverbraucher fakturieren. Diese Reform würde vor allem kleine Handwerksbetriebe treffen, die zu ihren Kunden andere Gewerbetreibende oder Firmen zählen.

Die Gastronomie, der Einzelhandel und Friseure wären davon zunächst nicht betroffen. Schon in 2013 gab es Beschränkungen, sofern die Handwerksbetriebe, z.B. Maurer und Schreiner, Erträge über 50.000,00 € pro Jahr verbuchen und weniger als die Hälfte ihrer Rechnungen an Endverbraucher stellen. Über alle weiteren Schritte dieser Reform werden wir informieren.