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IGIC: Wichtige Veränderungen ab 01.07.2012

von Andrea Lechtape

Die Erhöhung der IGIC trifft uns alle direkt im täglichen Konsum. Abgesehen davon gibt es aber noch weitere Beschlüsse, die vor allem die unternehmerische Tätigkeit betreffen.

So verschwindet beispielsweise zum 01.01.2013 der berühmte Artikel 10.1.28, der dafür gesorgt hat, dass Einzelunternehmer im ersten Jahr ihrer unternehmerischen Tätigkeit, oder sofern ein jährlich festgelegtes Umsatzvolumen nicht überschritten wurde, von der Verpflichtung mit IGIC zu fakturieren, freigestellt waren.

Veränderung IGIC

Ab 01.07. gelten folgende IGIC-Sätze, d.h. die Rechnungsstellung erfolgt ab 01.07.2012 zu den veränderten Sätzen:

  • Tipo general: Erhöhung von 5% auf 7%
  • Tipo reducido: Erhöung von 2% auf 3%
  • Tipo 9% auf 9,5%
  • Tipo 13% auf 13,5%


Bisher wurde in den Rechnungen der Telefongesellschaften für Festanschlüsse und Mobiltelefonie keine Umsatzsteuer berechnet. Auch das wird sich ab Juli ändern. Hier gilt der generelle Umsatzsteuersatz in Höhe von 7%.

Alle Maßnahmen gelten provisorisch für die Dauer von drei Jahren.

Persönliche Einkommenssteuer, IRPF Impuestos sobre la Renta de las Personas

Físicas

Für Einkommen über 53.000,00 € p.a. erhöht sich ab 2013 der Steueranteil der Comunidad Autónoma von 21.5% auf 22,58%. Achtung: hierbei handelt es sich nicht um den Steuersatz für Einkommen über 53.000,00 Euro, sondern lediglich um den Anteil der Comunidad Autónoma, der autonomen Gemeinschaft der Kanaren. Darüber hinaus gibt es auch noch den staatlichen Anteil.

Es entfallen Minderungen des zu versteuernden Einkommens durch die Anerkennung von

  • Studiengebühren
  • Wohnsitzverlegung
  • Geburt- oder Adoption
  • Pflegebedürftigkeit oder Alter über 65 Jahre
  • Großfamilien
  • Kindergartengebühren

Schenkungs- und Erbschaftssteuer, Impuestos sobre Sucesiones y Donaciones

Einige aktuelle Vergünstigungen der Comunidad Autónoma werden aufgehoben.

Allgemein

Die vorgenannten Maßnahmen und Beschlüsse basieren auf Entscheidungen der kanarischen Regierung, um das Finanzloch zu stopfen. Alle Veränderungen betreffen die steuerliche Situation auf den Kanaren. Im Bereich der Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer betreffen die Veränderungen vor allem die Vergünstigungen, von denen wir auf den Kanaren bisher profitiert haben.

Für eine individuelle Beratung, vereinbaren Sie bitte ihren persönlichen Beratungstermin.

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Andrea Lechtape
Tel. 0034 928 826 691

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